Drei Mädchen unterschiedlichen Alters: Anna ist 17, Paula ist 15 und Lena 13 Jahre alt. Vor dem Gesetz hat ihr jeweiliges Alter Auswirkungen – denn Kinder und Jugendliche haben unterschiedliche Rechte, aber auch Pflichten. Lena geht in die siebte Klasse. Wie jeden Morgen geht sie zusammen mit Paula, denn sie haben denselben Schulweg. Doch da bekommt sie eine SMS von Paula. Schrifteinblendung Whatsapp: „Bei mir fällt Unterricht aus? Lust, dass wir was machen?“ Lust hätte Lena schon. Soll sie einfach mal die Schule schwänzen? Franz Pfleger ist Rechtsanwalt. Er weiß, Kinder und Jugendliche haben nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten. Eine davon ist die Schulpflicht O-Ton Franz Pfleger, Rechtsanwalt: „Schulpflicht ist in Deutschland Ländersache. Die ist in jedem Bundesland geregelt und kann zwischen neun und zehn Jahren betragen; es schließt sich aber noch die Berufsschulpflicht an. Das heißt, insgesamt geht jeder in Deutschland zwölf Jahre in die Schule.“ Schulschwänzern droht Ärger. Auch wenn die Eltern einverstanden sind, zum Beispiel um vorzeitig in den Urlaub zu fliegen. Die Eltern können ihr Kind nicht vom Unterricht befreien, es sei denn es ist krank. Sie sind sogar dafür verantwortlich, dass ihr Kind seiner Schulpflicht nachkommt. O-Ton Franz Pfleger, Rechtsanwalt: „Wenn zum Beispiel Eltern einen oder zwei Tage vorher den Urlaub antreten und die Kinder mitnehmen und sie werden dabei erwischt, ist ein sattes Bußgeld fällig, die in den vierstelligen Bereich gehen und nach Schwere des Verstoßes dann festgesetzt werden.“ Wiederholte Schulschwänzer können sogar von der Polizei abgeholt werden. Nein, so etwas will Lena sich und ihren Eltern ersparen. Sie geht lieber zur Schule.