Das Urheberrechtsgesetz schützt die Urheber und ihre kreative Leistung. Wer ist aber nun genau der Urheber? Und wie wird man das? Und was ist eigentlich genau geschützt? O-Ton Juristin: Das Urhebergesetz schützt zum einen die Urheber, das sind Schöpfer von persönlich geistigen Schöpfungen. Das sind zum Beispiel Filmwerke, Werke der Musik, Lichtbildwerke, aber auch Sprachwerke. Zum anderen gibt es einen Schutz von so genannten Leistungsschutzberechtigten. Leistungsschutzberechtigte sind ausübende Künstler wie zum Beispiel Sänger, Schauspieler, aber auch Sendeunternehmen, Datenbankhersteller, Filmhersteller. Während ausübende Künstler geschützt werden, weil sie eine Interpretation darbieten, ist es bei den anderen Leistungsschutzberechtigten ein Investitionsschutz. Urheberrechtsschutz entsteht grundsätzlich mit Entstehung des Werkes. Das heißt, ich muss mich weder registrieren lassen, ich muss weder ein Copyright-Zeichen anbringen, noch sonst etwas. Das heißt, mit Entstehung des Werkes entsteht auch automatisch der Urheberschutz. Urheberrechtsschutz gibt es in Deutschland nur für persönlich geistige Schöpfungen. Das heißt einmal muss das Ganze durch eine Person entstanden sein. Es reicht also nicht, dass es durch einen Computer, durch eine Maschine oder irgendwelche automatischen Vorgänge entwickelt worden ist. Die geistige Schöpfung setzt voraus, dass das Ganze sich von der Alltäglichkeit abhebt, das heißt es muss eine gewisse Individualität und Kreativität da sein. Das wird festgemacht an der so genannten Schöpfungshöhe. Wird die nicht erreicht, dann wird Urheberrechtsschutz nicht zugestanden. Das Ganze muss zudem auch in einer gewissen Form verfestigt sein. Das heißt, im Filmbereich kann man das sehr gut festmachen. Wenn ich erst eine Idee für einen Film habe, ist diese in der Regel noch nicht geschützt, da ist die Ausarbeitung noch nicht weit genug. Bei einem ausführlichen Exposee wird man davon ausgehen, dass dieses schon so weit individuell ausgestaltet ist, dass auch ein Schutz gegeben ist.