Meinungsfreiheit

Ein Grundrecht

Meinungsfreiheit – Ein Grundrecht

1948 verabschiedete die Generalversammlung der Vereinten Nationen die „Allgemeine Erklärung der Menschenrechte“. O-Ton Dr. Katarina Barley, Bundesjustizministerin: „Wie der Name schon sagt, Menschenrechte zeichnen sich dadurch aus, dass sie für alle Menschen gelten. DAs ist eigentlich das Wichtigste. Unabhängig davon, wie alt man ist, wo man wohnt, ob man männlich oder weiblich ist, welche Hautfarbe man hat und welche Religion usw. Menschenrechte sind die Rechte, die wirklich jedem einzelnen Menschen zukommen.“ Artikel 19 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (AEMR) schützt das Recht jedes Menschen auf freie Meinungsäußerung, einschließlich des Rechts, seine Meinung zu verbreiten und die Meinung anderer zu hören. Damit verbietet der Artikel 19 eine staatliche Zensur. Darüber hinaus schützt der Artikel 19 das Recht zur Informationsaufnahme und will damit auch die Abschottung eines Staates beispielsweise im Bereich der Informationssuche über das Internet verhindern. Die Menschenrechtscharta der UN ist allerdings nur eine Resolution der UN-Generalversammlung – ihr kommt keine rechtliche Verbindlichkeit zu. Im Jahr 1950 wurde in Anlehnung an der „Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte“ der Vereinten Nationen die „Europäische Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten“ beschlossen. Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention gewährleistet neben der Informationsfreiheit, der Presse- und Rundfunkfreiheit – das allgemeine, jedermann zustehende Recht auf freie Meinungsäußerung. In Deutschland ist die Meinungsfreiheit als Grundrecht im Art. 5 des Grundgesetzes garantiert. Dieses Recht schließt ein, sich eine eigene Meinung zu bilden, diese zu äußern und zu verbreiten. Dabei darf niemand unter Druck gesetzt, bedroht oder auf andere Weise daran gehindert werden. Jeder kann seine Meinung auf unterschiedliche Weise kundtun. Dazu gehören auch Demonstrationen, das Tragen von Abzeichen oder das Kleben von Plakaten, solange dies nicht gegen andere Gesetze verstößt. O-Ton Dr. Katarina Barley, Bundesjustizministerin: „Im Art.5 GG gibt es ganz viele Rechte, Meinungsfreiheit gehört dazu, aber auch die Pressefreiheit z.B., die Freiheit von Lehre und Wissenschaft, das ist ein sehr großes, ein sehr wichtiges Grundrecht. Wichtig ist zu sagen, die Grundrechte gelten immer gegenüber dem Staat, das sind keine Rechte, die man gegenüber Privatleuten geltend machen kann.“ O-Ton Friedrich Merz, Rechtsanwalt und Politiker der CDU: „Am 23. Mai 2019 besteht das Grundgesetz 70 Jahre, das ist die längste Phase, die jemals eine Verfassung in Friedenszeiten in Deutschland bestanden hat. Mehr als zwei Generationen haben nichts anderes kennengelernt als dieses Grundgesetz mit allen Freiheiten, die dazugehören. Es hat aber auch eine Schattenseite. Die Schattenseite ist, dass wir uns alle daran gewöhnen und es für selbstverständlich halten. Es ist aber nicht selbstverständlich. Und ein Blick in die Nachrichten zeigt, was in der Welt um uns herum los ist und wie stark die Meinungsfreiheit auch wieder eingeschränkt wird. Mit anderen Worten: es ist nicht selbstverständlich und wenn es nicht selbstverständlich ist, dann müssen wir alle gemeinsam etwas dafür tun, dass es so bleibt, wie es heute ist. Und das gilt auch für Deutschland.“